Zuschüsse zu Schulfahrten
Dem Elternbeirat stehen Elternspenden und Einnahmen aus Aktivitäten im Rahmen von Schulveranstaltungen zur Verfügung. Damit soll das Schulleben gefördert und notwendige Anschaffungen für die Schüler unterstützt werden.
Auch Schulfahrten fördern das soziale Zusammenleben in der Schulgemeinschaft.
Um Schülern die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen, wenn diese die Mittel zur Finanzierung in der notwendigen Höhe nicht selbst aufbringen können, wird auf Antrag evtl. ein Zuschuss gewährt. Wir bitten folgendes zu beachten:
- Die Fördermittel werden nur zugeteilt, wenn ein begründeter Förderantrag vorliegt und aus den Angaben ein Förderbedarf erkennbar ist.
- Um eine möglichst gerechte Verteilung der Mittel zu erreichen, werden die Anträge bis zu einem, jeweils im Gremium festzulegenden Stichtag gesammelt. Erst dann wird über die Verteilung entschieden.
- Die Festlegung des Stichtages richtet sich nach dem Einzahlungstermin, der jeweils von der Schule festgelegt wird.
- Fördermittel werden generell nur auf Schulkonten überwiesen.
- Um die Persönlichkeitsrechte der Antragsteller besser zu wahren (Datenschutz), wird über die Einzelmaßnahmen durch den Vorstand des Elternbeirats (Vorsitzender, 1. Stellvertreter und Kassier) entschieden.
Stipendium
Bei vielen Eltern, deren Kind bereits studiert oder demnächst studieren möchte, ruft der Begriff Stipendium zahlreiche Fragezeichen hervor: Sind Stipendien nicht nur etwas für „die Anderen“? Bieten sie Chancen für mein Kind? Wann kann man sich wie bewerben?
Mit dem ELTERNKOMPASS bietet die Stiftung der Deutschen Wirtschaft ab sofort einen neuen kostenfreien Service für Eltern, die sich über die Möglichkeiten eines Stipendiums für ihr Kind informieren möchten. Interessierte Väter und Mütter haben die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen zu Studienstipendien direkt an uns zu wenden, um so mehr über die Möglichkeiten der Begabtenförderung und weiterer Stipendien für ein Studium zu erfahren. Damit zielen wir darauf, Hemmnisse für eine Bewerbung um ein Stipendium abzubauen, die besonders häufig in nicht-akademischen oder einkommensschwachen Familien vorliegen. Mit Hilfe des neuen kostenfreien Service-Angebots, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt wird, bleibt keine Frage unbeantwortet.
Der ELTERNKOMPASS ist werktags unter der Telefonnummer 030 278906-777 oder via E-Mail über service@elternkompass.info zu erreichen. Zusätzlich stellt die Website www.elternkompass.info vielfältige Informationen zum Thema Stipendien bereit.
» Flyer ELTERNKOMPASS
» Kostenlose Broschüre für Eltern zum Thema Studien- und Berufsorientierung
Informationen zur Lernförderung im Rahmen des Bildungspakets für hilfsbedürftige Kinder
Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen im Rahmen des Bildungspakets.
» Elterninformationen
» Antrag
Die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wird bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden. Dafür leitet das Bundessozialministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein. Bundestag und Bundesrat müssen der Fristverlängerung zustimmen.
» Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales









